Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in aller Regel. Der Umfang hängt dabei von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen und sich die Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden lassen. Die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen werden monatlich abgerechnet. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre private Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Kosten für meine Leistungen werden von Ihnen selbst übernommen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Mein Honorar stelle ich Ihnen in Rechnung. Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet. Die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung wird somit nicht Ihrer Krankenkasse übermittelt.
Psychotherapeutische Behandlungen sind bei der Beihilfestelle erstattungsfähig. Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung anteilig von der Beihilfestelle und Ihrer Krankenkasse übernommen. Abhängig von Ihren Vertragskonditionen kann zudem ein Eigenanteil anfallen. Ihren Versicherungsvertrag können Sie vorab erfragen und sich die Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden lassen. Die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen werden monatlich abgerechnet. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre Beihilfestelle bzw. Krankenkasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Während die Einzelpsychotherapie von der privaten Krankenkasse und ggf. von der Beihilfe übernommern wird, gehört Beratung nicht zu den Leistungen die, die privaten (und gesetzlichen) Krankenversicherungen oder die Beihilfe übernimmt. Die Kosten müssen selbst übernommen werden und richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Leistungen werden monatlich abgerechnet und die Rechnungen erhalten Sie.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie benötigt werden. Lassen Sie sich bitte benötigte Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum ersten Gesprächstermin mit. Erkundigen Sie sich Bitte auch über Ihre Vertragsbedingungen bei Ihrer Krankenkasse. Der Leistungsumfang für die Kostenerstattung für Privatversicherte unterscheidet sich. Es kann vorkommen, dass es bei Ihrer Versicherung ein Limit für die Anzahl von Sitzungen pro Jahr gibt oder Vorgaben zur Selbstbeteiligung bestehen.